1. Vertragsgegenstand

Die*der Klient*in nimmt eine Systemische Beratung oder Therapie in Anspruch. Das Anliegen wird in der ersten Sitzung definiert. Die gemeinsame Arbeit umfasst Gespräche sowie systemische Interventionen.

2. Beratungserfolg

Die Beraterin kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen formulierter Ziele/Anliegen nicht garantieren. Sie setzt alle ihr zur Verfügung stehenden Methoden und Interventionsmöglichkeiten hierfür ein und macht diese transparent. Sieht sie sich selbst nicht in der Lage, die Beratung fachgerecht zum vereinbarten Ziel zu führen, nennt sie der/dem Klient*in einen geeigneten Spezialisten (m/w/d).

3. Honorar

Ein erster Telefonkontakt ist für beide Seiten unverbindlich und dient einer ersten kurzen Abstimmung zwischen Beraterin und Klient*in. Das Erstgespräch ist kostenpflichtig. Die*der Klient*in zahlt die anfallenden Kosten nach der jeweiligen Beratungssitzung. Die Kosten werden vor dem ersten Gespräch vereinbart. Am Ende jeder Sitzung wird besprochen, ob ein weiterer Termin gewünscht ist.
Das Angebot stellt keine Leistung der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse dar.

4. Termine und Ausfallhonorar

Beraterin und Klient*in vereinbaren Beratungstermine im Voraus.
Bei einer kurzfristigen Absage, maximal 24 Stunden vor der vereinbarten Sitzung wird das volle Honorar fällig.
Bei einer Absage 2 bis 3 Tage vor der vereinbarten Sitzung werden 50 % des vollen Honorars fällig.
Die Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der Beratungstermin wenigstens vier Tage zuvor abgesagt wurde oder aufgrund eines schwerwiegenden Ereignisses kurzfristig ausfallen muss.

5. Schweigepflicht, Aufzeichnungen, Datenschutz

Die Beraterin verpflichtet sich gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.

6. Gesundheitszustand

Die*der Klient*in versichert, dass sie*er an keiner Erkrankung leidet, die ihre*seine Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt oder die einer Beratung entgegen steht.